GTC.

Nutzungs- und geschäftsbedingungen
für die plattform der talentwunder gmbh

1. Geltungsbereich und registrierung

1.1 Diese allgemeinen Nutzungs- und Geschäftsbedingungen („Nutzungs- und Geschäftsbedingungen“) gelten für die Nutzung der Talentwunder-Webseiten (“Talentwunder Plattform”) der Talentwunder GmbH („Talentwunder“) durch einen potentiellen Arbeitgeber oder Vermittler („Kunde“). Die Talentwunder Plattform wird dem Kunden von Talentwunder zur Verfügung gestellt und ermöglicht die Suche nach potentiell passenden Arbeitnehmern („Kandidaten“), indem sie anhand bestimmter Suchkriterien gezielt Profile von Usern durchsucht, die diese auf anderen Webseiten („Drittplattform“) veröffentlicht haben. Der Kunde stimmt der Geltung dieser Nutzungs- und Geschäftsbedingungen zu, indem er (i) die die kostenfreie Kundenregistrierung durchführt und (ii) den Bestätigungsbutton anklickt („Registrierung“).

1.2 Zum Zweck der Registrierung, die ein Angebot zur Eingehung eines Vertragsverhältnisses i.S.v. Ziffer 1.3 beinhaltet, hat der Kunde folgende Angaben bereitzustellen:

  • Name bzw. Firma des Kunden
  • Kontaktdaten des Kunden (z.B. Kontakt-Email und Anschrift);
  • Angabe von Kategorien (z.B. Branche) oder kurze Beschreibung des Kunden, sofern diese Kriterien zur Bestimmung der Vergütung gemäß Ziffer 1.4 S. 2 erforderlich sind;
  • gegebenenfalls angeforderte Zahlungsinformationen (z. B. Konto-, Kreditkarten- oder Paypal-Informationen) gemäß den von Talentwunder angebotenen Zahlungsarten. Das angegebene Zahlungsmittel wird ausschließlich in dem Fall belastet, dass ein entgeltliches Vertragsverhältnis gemäß Ziffer 1.4 S. 2 zustande kommt.

Die in Ziffer 3.2 genannten Nutzer haben folgende Angaben bereitzustellen:

  • Name des Nutzers
  • Kontaktdaten des Nutzers (sofern diese von den Angaben des Kunden abweichen).

Sofern der Kunde/Nutzer telefonische Supportleistungen erhalten möchte, muss er auch seine Telefonnummer angeben.

1.3 Im Falle der erfolgreichen Registrierung erhält der Kunde eine E-Mail von Talentwunder („Annahme“), durch die ein Vertrag über die Nutzung der Talentwunder Plattform („Vertrag“) zu Stande kommt, welcher die Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und Talentwunder regelt und diese Nutzungs- und Geschäftsbedingungen beinhaltet. Mit der Registrierung erhält der Kunde künftig regelmäßige Informationen zu unseren Produkten. Sollte Talentwunder eine Registrierung ablehnen, werden vom Kunden übermittelte Informationen nicht weiter genutzt.

1.4 Mit Vertragsschluss beginnt eine kostenfreie Testphase, deren Länge sich aus der jeweils aktuellen Leistungsbeschreibung von Talentwunder ergibt („Testphase“). Mit Ablauf der Testphase wird das Benutzerkonto des Kunden automatisch gesperrt. Möchte der Kunde die Talentwunder Plattform nach Ablauf der Testphase weiter nutzen, muss er das Vertragsverhältnis durch gesonderte Vereinbarung mit Talentwunder entgeltlich weiterführen. Den Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung wird Talentwunder dem Kunden rechtzeitig vor Ablauf der Testphase anbieten.

1.5 Leistungen der Talentwunder Plattform (“Dienstleistung”) können von jeder natürlichen oder juristischen Person in Anspruch genommen werden, die sich als Arbeitgeber oder Arbeitsvermittler betätigen will und die – im Fall von natürlichen Personen – geschäftsfähig ist. Dienstleistungen dürfen auch von Personen oder Firmen genutzt werden, die als oder für eine Vermittlungsagentur bzw. eine Personalberatung tätig werden.

2. Leistungsumfang

2.1 Mittels der Talentwunder Plattform können die Kunden Drittplattformen nach passenden Arbeitnehmern durchsuchen, indem sie die Anforderungen an einen Kandidaten für eine von ihnen zu besetzende Stelle in einer Suchmaske spezifizieren („Suchanfrage“). Talentwunder behält sich vor, die Liste der durchsuchten Drittplattformen jederzeit zu ändern, insbesondere Drittplattformen zu streichen und zukünftig nicht mehr zu durchsuchen; die Kunden haben keinen Anspruch auf Durchsuchung bestimmter Drittplattformen. Auf den Inhalt der durchsuchten Drittplattformen, insbesondere auf den Zugriff und die Anzahl der dort gehosteten Profile potentieller Kandidaten, hat Talentwunder keinen Einfluss und übernimmt hierfür keine Gewähr.

2.2 Auf die Suchanfrage des Kunden generiert die Talentwunder Plattform eine Liste mit potentiell passenden Kandidaten („Trefferliste“). Der Kunde kann einzelne potentielle Kandidaten aus der Trefferliste kennzeichnen und in eigenen Listen („Favoritenliste“) verwalten. Die Auswahl der in der Treffer- bzw. Favoritenliste angezeigten, potentiell passenden Kandidaten beruht darauf, dass deren Nutzerprofile nach der Einschätzung von Talentwunder den Suchkriterien des Kunden entsprechen; eine darüber hinausgehende Auswahl oder Bewertung der Kandidaten oder ihres Profils findet seitens Talentwunder nicht statt. Dementsprechend kann Talentwunder weder die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der durchsuchten oder angezeigten Profile gewährleisten, noch die tatsächliche Eignung (einschließlich Qualifikation und Expertise) oder das tatsächliche Interesse (einschließlich Wechsel- oder Umzugswilligkeit) der in der Treffer- oder Favoritenliste angezeigten potentiellen Kandidaten im Hinblick auf die vom Kunden zu besetzende Stelle.

2.3 Die Talentwunder Plattform zeigt verschiedene Möglichkeiten an, die in der jeweiligen Treffer- bzw. Favoritenliste angezeigten bzw. gespeicherten potentiellen Kandidaten zu kontaktieren. Die angezeigten Kontaktmöglichkeiten können kostenpflichtig sein, beispielsweise weil hierfür die kostenpflichtige Anmeldung auf Drittplattformen notwendig ist, oder von Dritten unterbunden werden, beispielsweise weil durch die Kontaktierung gegen rechtliche Bestimmungen wie z.B. die Nutzungsbedingungen von Drittplattformen verstoßen wird.

2.4 Der Kunde entscheidet selbst, ob er einen bestimmten potentiellen Kandidaten mittels der von der Talentwunder Plattform angezeigten Kontaktmöglichkeiten kontaktieren möchte oder nicht. Die Kontaktierung erfolgt durch den Kunden sowie auf dessen alleiniges Risiko und auf dessen Kosten. Die Talentwunder Plattform kontaktiert keine potentiellen Kandidaten für den Kunden. Ausschließlich der Kunde ist dafür verantwortlich, sämtliche für die Kontaktierung oder Abwerbung potentieller Kandidaten geltenden Rechtsvorschriften einzuhalten, insbesondere (wettbewerbs-) rechtliche Verbote des Spamming oder sonstiger unzumutbarer Belästigung sowie, im Fall der Kontaktierung über Drittplattformen, der für die Nutzung solcher Drittplattformen geltenden Nutzungsbedingungen oder sonstigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2.5 In der Testphase und auf Anfrage bzw. nach Absprache bei Abschluss eines entgeltlichen Vertrags gemäß Ziffer 1.4 S. 2 erhält der Kunde zur Optimierung der Nutzung der Talentwunder-Plattform Support in Form von personalisierten E-Mails, die auf die konkrete Nutzung des Kunden Bezug nehmen.

3. Zugang und nutzung der talentwunder plattform

3.1 Der Kunde erhält eine Login ID und ein zugehöriges Passwort („Login Informationen“) für den Zugang zu seinem Benutzerkonto („Benutzerkonto“) auf der Talentwunder Plattform. Ein Benutzerkonto darf ausschließlich durch eine einzige natürliche Person („Befugter Nutzer“) genutzt werden. Will der Kunde mehreren Mitarbeitern Zugang zur Talentwunder Plattform gewähren, so hat er mehrere entgeltliche Verträge abzuschließen und mehrere Benutzerkonten zu eröffnen.

3.2 Ist der Kunde eine juristische Person hat er für jedes Benutzerkonto einen bestimmten Mitarbeiter zum Befugten Nutzer zu ernennen. Dem Kunden obliegt die Pflicht sicherzustellen, dass ausschließlich dieser die Login Informationen für den Zugang und die Nutzung des jeweiligen Benutzerkontos auf der Talentwunder Plattform verwendet. Der Befugte Nutzer hat sich mit den in Ziffer 1.2 genannten Daten zu registrieren.

3.3 Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Login Informationen zu jeder Zeit streng geheim gehalten werden, damit keine unberechtigten Personen Zugang zur Talentwunder Plattform erhalten. Sollte Talentwunder Gründe zur Annahme haben, dass die Login Informationen von unberechtigten Personen genutzt werden, so wird Talentwunder das Benutzerkonto bis zur Aufklärung der Angelegenheit sperren.

3.4 Sollte Talentwunder Grund zur Annahme haben, dass die Dienstleistung von Personen, die nicht unter Ziffer 1.5 fallen, genutzt wird, so kann Talentwunder das Benutzerkonto bis zum Beweis des Gegenteils sperren.

3.5 Um auf die Talentwunder Plattform zugreifen und diese nutzen zu können, muss der Kunde die erforderliche Soft- und Hardware nutzen und pflegen, insbesondere (aber nicht nur) Browsersoftware und geeignete Kommunikationstechnologie.

3.6 Beschaffung, Installation, Wartung und Betrieb jeglicher notwendiger Soft- und Hardware unterliegen der alleinigen Verantwortung des Kunden. Talentwunder ist in keiner Weise verantwortlich oder haftbar für den Internetzugang des Kunden, einschließlich, jedoch ohne Beschränkung auf, jegliche Probleme im Zusammenhang mit der Verbindungsgeschwindigkeit, der Bandbreite oder der Latenz, welche den Zugriff bzw. die Nutzung der Talentwunder Plattform durch den Kunden beeinträchtigen könnten.

3.7 Der Kunde verpflichtet sich, keine Inhalte oder sonstigen Merkmale der Talentwunder Plattform (einschließlich Preise oder Dienstleistungsbeschreibungen) zu kopieren, zu modifizieren, anzupassen, nachzubilden, zum Zwecke des Aufbaus einer eigenen Datenbank (bzw. der eines Dritten) zu verwenden, zu übersetzen, zu verbreiten, weiterzugeben, zu rekonstruieren (reverse engineering), zu dekompilieren oder zu disassemblieren. Dem Kunden ist jede Verletzung oder versuchte Verletzung der Sicherheit der Talentwunder Plattform untersagt, ebenso wie Versuche, die Verletzlichkeit des Systems oder Netzwerks zu untersuchen, zu prüfen oder zu testen oder die Sicherheits- oder Authentifizierungsmaßnahmen zu verletzen.

3.8 Der Kunde darf die Funktionalität der Talentwunder Plattform und ihre Verbindung zu Nutzern, Hosts oder Netzwerken, in keiner Weise beeinträchtigen, insbesondere nicht durch Viren, durch Überlastung, „Flooding“, „Spamming“, „Mailbombing“ oder „Crashing“ oder andere Computercodes, -dateien oder -programme (wie Browser mit Scraping- oder Crawling-Funktion), die geeignet sind, die Funktionalität der Computersoftware oder -hardware oder die Telekommunikationseinrichtungen zu unterbrechen, zu zerstören oder einzuschränken. Versuchte oder tatsächliche unbefugte Zugriffe auf die Talentwunder Plattform können zivil- und strafrechtliche Verfolgung nach sich ziehen.

3.9 Die Talentwunder Plattform darf nur für rechtmäßige Zwecke vom Kunden verwendet werden. Insbesondere darf der Kunde:

  • keine unvollständigen, falschen, ungenauen oder irreführenden Angaben machen;
  • keine Informationen, die von einer anderen Person oder Organisation eingestellt worden sind, löschen, bearbeiten oder als Teil einer Datenbank verwenden;
  • die Talentwunder Plattform nicht dazu nutzen, Material zu übermitteln, zu verbreiten, zu speichern, zu kompilieren oder zu zerstören, wenn dabei gegen geltende Gesetze oder Vorschriften verstoßen wird;
  • die Talentwunder Plattform nicht in einer Art und Weise nutzen, die Urheberrechte, Datenbankrechte, Marken oder andere Rechte des geistigen Eigentums verletzt oder gegen Datenschutzrecht oder das Recht auf Privatsphäre oder sonstige Persönlichkeitsrechte verstößt oder üble Nachrede darstellt, oder in einer Art und Weise, die wegen ihres rechtswidrigen, verletzenden, anstößigen, bedrohlichen, beleidigenden, belästigenden, unerlaubten, diffamierenden, vulgären, obszönen, verleumderischen, außerhalb der Sphäre des professionellen Bereichs rein die Privatsphäre oder die Intimsphäre betreffende, gehässigen oder rassistischen Inhalts oder anderweitig zu beanstanden ist;
  • sich nicht als eine fremde Person oder Organisation ausgeben oder seine Zugehörigkeit bzw. Beziehung zu einer solchen falsch angeben oder auf andere Art falsch darstellen;
  • keine unerwünschten E-Mails oder Nachrichten außerhalb des von der Talentwunder Plattform vorgegebenen Rahmens versenden, einschließlich Werbung und/oder Werbeeinschaltungen zu Produkten und Diensten;
  • die Talentwunder Plattform nicht für andere gewerbliche Zwecke außerhalb des von der Talentwunder Plattform vorgegebenen Rahmens nutzen und/oder
  • die Talentwunder Plattform nicht auf eine Art und Weise nutzen, die unrechtmäßig ist oder Talentwunder oder einem verbundenen Unternehmen, einem anderen Kandidaten oder einem Arbeitgeber schadet.

3.10 Der Kunde ist allein für den datenschutzkonformen Umgang mit den an ihn durch Talentwunder übermittelten Daten verantwortlich, sofern diese Daten nicht unmittelbar auf der Talentwunder-Plattform von Talentwunder selbst verarbeitet werden. Talentwunder hat auf diese Datenverarbeitungen keinen Einfluss. In diesem Zusammenhang wird der Kunde die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Datenschutzgrundverordnung und die ePrivacy-Gesetze der Europäischen Union einhalten. Die durch die Talentwunder-Plattform zur Verfügung gestellten Daten sind im Übrigen vom Kunden ausschließlich zum Zweck der Auswahl und Ansprache potentieller Kandidaten zu nutzen.

3.11 Darüber hinaus weist Talentwunder den Kunden darauf hin, dass bei der Ansprache von auf der Talentwunder-Plattform gefundenen Kandidaten lediglich restriktiver Gebrauch von E-Mails zu machen ist. In keinem Fall wird der Kunde Kandidaten im Namen oder im Auftrag von Talentwunder kontaktieren. Außerdem hat der Kunde bei der Ansprache der Kandidaten etwaige Vorgaben der Drittplattformen sowie die geltenden gesetzlichen Regelungen zur Abwerbung von Mitarbeitern zu beachten hat und insbesondere kein Verleiten zum Vertragsbruch oder hartnäckige Abwerbeversuche zu unternehmen oder belästigende Werbung zu versenden. Im Zuge der Kandidatenansprache ist der Kunde verpflichtet, den Kandidaten über die Quelle der Daten zu informieren.

4. Vergütung

Mit Abschluss eines entgeltlichen Vertrags gemäß Ziffer 1.4 S. 2 verpflichtet sich der Kunde zur Leistung einer Vergütung in Höhe des jeweils gewählten Vergütungsmodells. Sollte der Kunde eine zu besetzende Stelle vor Ablauf der Vertragslaufzeit gemäß Ziffer 9 besetzen, besteht kein Anspruch auf anteilige Rückvergütung.

5. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN UND RÜCKERSTATTUNG

5.1 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung vollständig zu bezahlen. Nach Ablauf dieser Zahlungsfrist gerät der Kunde ohne weiteres in Verzug.

5.2 Der Kunde ist nur dazu berechtigt, mit eigenen Forderungen gegenüber Talentwunder, gegen an Talentwunder zu zahlende Beträge aufzurechnen, wenn die Forderungen des Kunden unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Dies gilt entsprechend für das Zurückbehaltungsrecht, das überdies nur wirksam geltend gemacht werden kann, wenn der Gegenanspruch des Kunden auf demselben Vertrag beruht.

6. Vertraulichkeit

6.1 Details zu den Kandidaten werden dem Kunden unter strengster Vertraulichkeit zur Verfügung gestellt. Der Kunde darf Dritte ohne vorherige schriftliche Einwilligung von Talentwunder nicht über die Existenz oder Inhalte dieser Informationen in Kenntnis setzen.

6.2 Sollte der Kunde ohne Talentwunders vorherige schriftliche Einwilligung Informationen zu einem Kandidaten, von denen er auf der Talentwunder Plattform erfahren hat und / oder die Talentwunder ihm mitgeteilt hat, an Dritte weiterleiten, die den Kandidaten daraufhin direkt oder indirekt beschäftigen, so haftet der Kunde für alle Schäden (insbesondere entgangenen Gewinn) einschließlich aller Aufwendungen, die Talentwunder hierdurch entstehen.

7. Haftung

7.1 Talentwunder stellt die Talentwunder Plattform und die Dienstleistung „wie dargeboten“ („as is“) zur Verfügung. Die technische Verfügbarkeit orientiert sich an vergleichbaren Webangeboten, wobei keine Verfügbarkeit des Zugangs zur Talentwunder Plattform geschuldet ist, die 99% an den Wochentagen Montag bis Freitag (maßgebliche Zeitzone ist der Sitz von Talentwunder) ausgenommen a) solche gesetzlichen Feiertage, die am Sitz von Talentwunder gelten, sowie b) ordentliche sowie mit Vorlauf von mindestens 6 Stunden vorab angekündigte Wartungszeiten) übersteigt. Als reine Suchmaschine haftet Talentwunder nicht für die Eignung eines potentiellen Kandidaten oder ob er den Anforderungen entspricht, die Gesetze oder Berufsorganisationen an Personen in der der Position stellen, die der Kunde besetzen will.

7.2 Insbesondere überprüft Talentwunder nicht, ob es für einen Kandidaten oder den Kunden nachteilhaft sein könnte, wenn ein Kandidat in einer Position arbeitet, welche der Kunde besetzen will. Talentwunder holt keine weiteren Hintergrundinformationen über potentielle Kandidaten ein.

7.3 Der Kunde hat sich jederzeit selbständig von der Eignung eines jeden Kandidaten zu überzeugen und jegliche von diesem bereitgestellte Hinweise und Infromationen zu beachten, bevor der Kunde diesen einstellt.

7.4 Der Kunde ist dafür verantwortlich, eine erforderliche Arbeitserlaubnis und/oder sonstige erforderliche Erlaubnisse einzuholen, ebenso wie für die Anordnung ärztlicher Untersuchungen und/oder Überprüfungen der Krankheitsgeschichte des Kandidaten sowie für die Einhaltung medizinischer oder sonstiger Anforderungen, Qualifikationen oder Erlaubnisse, die gesetzlich im jeweiligen Land vorgeschrieben sind, in dem der Kandidat arbeiten soll.

7.5 Jegliche Vereinbarungen zwischen dem Kunden und einem Kandidaten binden Talentwunder nicht. Insbesondere haftet Talentwunder nicht für die Einhaltung von Vereinbarungen zwischen dem Kunden und dem Kandidaten und ist nicht dazu verpflichtet, solche Vereinbarungen durchzusetzen. Talentwunder gilt nicht als Vertragspartei solcher Vereinbarungen und der Kunde darf Talentwunder nicht als solche behandeln. Dies gilt unabhängig davon, ob Talentwunder im Zusammenhang mit einer solchen Vereinbarung eine Vergütung erhält. Talentwunder ist nicht haftbar für Kosten oder Schäden, die aus einer solchen Vereinbarung zwischen dem Kunden und Kandidaten oder anderen Rechtsverhältnissen zwischen Kunden und Kandidaten resultieren.

7.6 Unbeschadet der nachfolgenden Bestimmungen haften Talentwunder und seine Mitarbeiter und/oder Vertreter nicht für jegliche Schäden, insbesondere nicht für entgangenen Umsatz oder Gewinn, Folgeschäden oder Nutzungsausfall, die durch die Talentwunder Plattform oder die darin enthaltenen Informationen entstehen, unabhängig davon, ob eine Schadensersatzpflicht vertraglich, gesetzlich oder anderweitig begründet ist, selbst wenn Talentwunder auf die Möglichkeit einer solchen Schadensersatzpflicht hingewiesen worden ist.

7.7 Abweichend von Ziffer 7.6 haftet Talentwunder unbeschränkt im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie für Verletzungen des Lebens oder Körpers, Gesundheitsschädigungen und gemäß dem Produkthaftungsgesetz.

7.8 Abweichend von Ziffer 7.6 haftet Talentwunder zudem im Fall leichter Fahrlässigkeit, sofern wesentliche Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten, d.h. Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf) verletzt wurden; die Haftung von Talentwunder ist in diesem Fall jedoch nur auf die entstandenen Schäden begrenzt, die vorhersehbar und typisch im Rahmen des jeweils betroffenen Geschäfts sind.

7.9 Talentwunder haftet nicht für darüber hinausgehende Schäden oder Verluste. Insbesondere haftet Talentwunder nicht für anfängliche Mängel der Talentwunder Plattform, sofern nicht die Voraussetzungen aus den Abschnitten 7.7 und 7.8 vorliegen.

7.10 Die Haftung für Datenverlust ist auf den typischen Aufwand beschränkt, der benötigt wird, um die Daten wiederherzustellen, falls regelmäßig und entsprechend der einhergehenden Risiken Sicherungskopien angefertigt werden.

7.11 Die Haftungsbeschränkungen dieses Abschnitts 7 gelten auch für die persönliche Haftung der Vertreter und Mitarbeiter von Talentwunder sowie für die Haftung von Talentwunder für deren Verhalten.

8. Zusicherungen und gewährleistung des kunden / schadensersatz

8.1 Der Kunde erklärt und garantiert, dass im Namen des Kunden ein registriertes Benutzerkonto durch einen hierzu berechtigten Mitarbeiter angemeldet wird, der anschließend als Berechtigter Nutzer dieses Benutzerkontos gilt und der befugt ist, diesen Vertrag im Auftrag des Kunden abzuschließen, die Dienstleistung in Anspruch zu nehmen und die Bedingungen des Vertrags erfüllt. Der Kunde hat sicherzustellen, dass alle an Talentwunder übermittelten Informationen aktuell, zutreffend und vollständig sind und seine Mitarbeiter entsprechend zu verpflichten.

8.2 Darüber hinaus erklärt und garantiert der Kunde, dass keine Informationen und keine Inhalte, die er ggf. auf die Talentwunder Plattform hochlädt, die Rechte Dritter oder geltende Gesetze oder Vorschriften verletzen, einschließlich (aber nicht begrenzt auf) Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte oder sonstige Rechte Dritter.

8.3 Der Kunde verpflichtet sich, Talentwunder und Talentwunders Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von sämtlichen Forderungen, die aus der unzulässigen Nutzung der Talentwunder Plattform durch den Kunden entstehen, uneingeschränkt freizustellen und sie hiergegen zu verteidigen sowie Talentwunder Schadensersatz zu leisten (auch für angemessene Kosten der Rechtsverteidigung). Dies betrifft insbesondere (aber nicht nur):

  • den Verstoß gegen oder die Verletzung einer Bestimmung dieses Vertrags, insbesondere der Missbrauch der Talentwunder Plattform;
  • den Verstoß gegen oder die Verletzung des geltenden Gesetzes und/oder den Verstoß gegen Rechte Dritter;
  • Ansprüche wegen des Verstoßes gegen die Vertraulichkeitsverpflichtung gemäß Ziffer 6.

9. Laufzeit und beendigung

9.1 Ein Vertrag kommt mit der Registrierung und Annahme (wie in Ziffer 1.3 definiert) des Kunden zu Stande. Die Vertragslaufzeit endet mit Ablauf der Testphase, falls der Kunde den Vertrag nicht zuvor gemäß Ziffer 1.4 S. 2 entgeltlich weiterführt; in diesem Fall bestimmt sich die Laufzeit nach dem gemäß Ziffer 1.4 S. 2 vereinbarten Vergütungsmodell. Sollte keine Partei den geschlossenen Vertrag mit einer Kündigungsfrist von mindestens einem Monat zum jeweiligen Ende der gemäß Ziffer 1.4 S. 2 vereinbarten Vertragslaufzeit schriftlich kündigen, verlängert sich die Vertragslaufzeit automatisch um die anfängliche Vertragslaufzeit, höchstens aber um 24 Monate.

9.2 Bei Kündigung und/oder sonstiger Beendigung eines geschlossenen Vertrages wird Talentwunder die Sucheingaben des Kunden selbstverständlich ausschließlich nach Maßgabe des Datenschutzrechts behandeln.

9.3 Talentwunder kann einen geschlossenen Vertrag zu jeder Zeit mit sofortiger Wirkung kündigen oder die Bereitstellung der Dienstleistung nach Benachrichtigung des Kunden hierüber unterbrechen, falls dieser wesentliche Bestimmungen des Vertrags (einschließlich der Regelungen in den Ziffern 5 und 6 sowie der Datenschutzregelungen) verletzt hat, und dieser Verstoß entweder nicht behoben werden kann oder nach entsprechender Aufforderung nicht innerhalb einer Frist von 10 Tagen behoben worden ist.

9.4 Offene Zahlungsverpflichtungen sowie Bestimmungen, die ausdrücklich oder gemäß ihrer Natur von einer Beendigung dieses Vertrags unberührt bleiben, einschließlich der Bestimmungen gemäß Ziffer 6, überdauern die Kündigung oder sonstige Beendigung eines geschlossenen Vertrages.

10. Allgemeine bestimmungen

10.1 Der Kunde darf die Rechte und Verpflichtungen aus einem Vertragsverhältnis mit Talentwunder nur mit vorheriger schriftlicher Einwilligung von Talentwunder auf Dritte übertragen.

10.2 Änderungen und Ergänzungen eines geschlossenen Vertrags müssen schriftlich erfolgen. Dies gilt auch für Änderungen oder die Aufhebungen dieses Schriftformerfordernisses.

10.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden sind nicht anwendbar. Talentwunder behält sich vor, diese Nutzungs- und Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Talentwunder informiert Kunden über die Plattform oder per E-Mail über die Änderung der Nutzungs- und Geschäftsbedingungen. Sofern der Kunde der Geltung der aktualisierten Bedingungen vor deren Inkrafttreten widerspricht, steht beiden Parteien ein Sonderkündigungsrecht zu, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der aktualisierten Nutzungs- und Geschäftsbedingungen zu kündigen.

10.4 Für den Fall, dass der Kunde ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, so ist der Sitz von Talentwunder der ausschließliche Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Nutzungs- und Geschäftsbedingungen. Talentwunder ist darüber hinaus auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben.

10.5 Die rechtlichen Beziehungen aus und im Zusammenhang mit diesen Nutzungs- und Geschäftsbedingungen unterliegen deutschem materiellem Recht unter Ausschluss etwaiger Verweisungen auf andere Rechtsordnung und des UN-Kaufrechts.

10.6 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungs- und Geschäftsbedingungen unwirksam, rechtswidrig oder undurchführbar sein oder werden, so wird Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Nutzungs- und Geschäftsbedingungen davon nicht berührt.

Stand: 16.10.2018